FAQ

FAQ Tanzband Highlife

Hier finden Sie einen kleinen Auszug aus den Fragen der letzten E-Mails und Telefonate.

FAQ, häufig gestellte Fragen, Tips und wichtige Hinweise aus Sicht Ihrer Tanzband

➦ Wie erfolgt Ihre Bezahlung?
Der gesamte zu zahlende Betrag ist am Abend des Auftritts in bar zu entrichten bzw. in Ausnahmefällen nach Vorabsprache auf das angegebene Konto der Band zu überwiesen. Die Zahlung des gesamten Betrages muss bis 5 Werktage ohne Abzug nach dem Auftritt auf dem angegebenen Konto verbucht sein. Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Schecks o.ä. werden von Seiten der Tanzband Highlife nicht akzeptiert.

➦ Wie gestalten Sie Ihr Programm?
Die Tanzband Highlife ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder seines Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokalbedingte Details beziehen. Eine vorherige Absprache des Programms im Sinne des Veranstalters ist selbstverständlich im Rahmen möglich. Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzureichenden Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

➦ Was benötigen Sie währen der zeit des Aufbaus
Am Tag der Veranstaltung muss der Veranstalter oder ein Vertreter zum Aufbaubeginn anwesend sein. Die Bühne muss zum ungehinderten Aufbau frei sein. Der Weg vom Band - Transporter bis zur Bühne muss frei begehbar sein. Je nach Besetzung sorgt der Veranstalter für Parkmöglichkeit/en in vertretbarer Distanz zum Auftrittsort. Etwaige entstehende Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Absprachen betreffend Bühnenaufbau müssen bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn getroffen werden.

➦ Machen Sie auch Pausen und wenn ja wie?
Angemessene Pausen der Partyband sind in der vereinbarten Auftrittszeit enthalten und gelten als Spielzeit. Für Wartezeiten auf Einlagen oder Darbietungen anderer Dienstleister gilt das Gleiche. Sollten unsere Auftritte gesplittet sein (z.B. Kirche am Nachmittag und Party am Abend) sind bis zu 2 Stunden Wartezeit im Angebot enthalten. Diese werden dann in der Regel zum Umbau des Equipments benötigt. Wartezeiten über 2 Stunden werden dem Veranstalter mit dem tagesaktuellen Preis im Stundentakt pro angefangene Stunde verrechnet.

➦ Wer zahlt für die Verpflegung während Ihrer Anwesenheitszeit?
Für die Verpflegung der Band (Speisen und Getränke) unmittelbar vor und während der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter. Der Veranstalter sorgt für einen angemessenen Sitzplatz für alle Bandmitglieder über den gesamten Zeitraum der Anwesenheit der Tanzband Highlife.

➦ Wie lange spielen Sie?
Die min. buchbare Spielzeit für ein Event beträgt 4 Stunden; max. buchbare Spielzeit 10 Stunden. Brautverzug bzw. Weinstube oder Brautentführung sind gedeckelt bei max. 1,5 - 2 Stunden.
 
➦ Parken und Übernachten?
Erfolgt bei längeren Veranstaltungen eine Übernachtung der Band, so hat der Veranstalter für die Unterbringung aller Bandmitglieder sowie kostenfreie Parkmöglichkeit zu sorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.

➦ Wer kommt für anfallende Steuern und die GEMA auf?
Alle anfallenden Steuern und Abgaben der Veranstaltung trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch. Gleiches gilt für Wort- und Musikgebühren. GEMA - Listen u.ä. sind der Tanzband Highlife nach der Veranstaltung vom Veranstalter zum Ausfüllen bzw. Ergänzen zu übergeben.

➦ Wie sind die Rahmenbedingungen aus versicherungstechnischer Sicht?
Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Anbeginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter. Er verpflichtet sich zum Abschluss der erforderlichen und vorgeschriebenen Versicherungen. Schäden, die durch die Tanzband Highlife verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden. Während der Verweildauer der Anlage und der Instrumente beim Veranstalter ist dieser für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich und im Schadenfall haftbar.

➦ Welchen Platzbedarf müssen wir für Sie einrechnen?
Die Größe der Aufbaufläche für die Tanzband Highlife muss für das Duo minimal 4m x 3m; für das Trio minimal 5m x 4m und für das Quartett minimal 6m x 5m betragen. Bühnen oder Podeste jedweder Art in entsprechender Größe sind bei Veranstaltungsgrößen über 50PAX Pflicht, bei kleineren Veranstaltungen von Vorteil, jedoch nicht Bedingung.

➦ Was benötigen Sie an Stromanschlüssen?
Die Stromversorgung hat über 3 getrennte Phasen Schutzkontakt-Dosen, 1xCEE-Anschluß 16A oder 1xCEE-Anschluß 32A Absicherung zu er folgen. Die Anschlüsse müssen der VDE-Norm entsprechen. Für entstehen de Schäden an Personen oder Equipment durch fehlerhafte Stromanschlüsse haftet der Veranstalter.

➦ Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
Verträge können schriftlich und auf elektronischem Weg geschlossen werden. Grundsätzlich gilt für beide Vertragspartner ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu bekunden und bedarf der Bestätigung der Gegenseite. Nach Ablauf dieser Frist ist die Vertragsvereinbarung rechtswirksam. Angebote sind freibleibend. Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein.

➦ Kann ein Rücktritt vom Vertrag erfolgen und wenn ja, wie?
Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter, so hat der Veranstalter (sofern es der Band nicht gelingt, für den gebuchten Veranstaltungstag einen adäquaten Ersatzauftritt buchen zu können) 50% der vereinbarten Gage an die Band zu zahlen. Bei einem Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor dem geplanten Termin sind 80% der Gage vom Veranstalter an die Band zu zahlen. Für Ersatz seitens erkrankter oder ähnlich verhinderter sowie nicht mehr in der Band befindlicher Bandmitglieder wird durch den Bandleader gesorgt. Die Tanzband Highlife hat das Recht, in Ausnahmefällen einen Auftritt auch kurzfristig abzusagen, sollte Sie durch widrige oder nicht vorhersehbare Umstände bzw. höhere Gewalt an der Durchführung des Auftritts gehindert werden bzw. den Auftritt selbst nicht durchführen können. Selbiges Recht steht auch in begründeten Fällen dem Veranstalter zu. Sollte es uns, bedingt durch Vertragsstornierung durch den Veranstalter, gelingen, einen adäquaten Ersatzauftritt buchen zu können, wird dem stornierenden Veranstalter eine einmalige Gebühr von pauschal 100,-€ brutto als Aufwandsentschädigung und Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Stornierung selbst ist kostenlos. Bei bereits begonnenen und/oder vorzeitig abgebrochenen Veranstaltungen ist die gesamte Gage vom Veranstalter zu zahlen.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon 07303/7911.
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